E-Mailkontakt

 

Symposium / Programm
26.04.2012

  PDF-Download Programm

Einleitung und Moderation
- Ulrich Wenner

Kooperationen nach dem GKV-VStG aus verfassungsrechtlicher Sicht
-
Peter Axer

Zusammenwirken von Bundes- und Landesebene am Beispiel der Honorierung
-
Susanne Becker

Strukturänderungen bei der Bedarfsplanung und der Verzahnung von ambulanter und stationärer Versorgung – notwendige Weiter-entwicklung aus Sicht der Bundesländer
-
Helmut Platzer
Peter Potthoff
Thomas Muschallik

Vertragsärztliche Kooperationen im Spannungsfeld von medizinisch Gewünschtem, wirtschaftlich Erforderlichem und strafrechtlichem Risiko
- Der Vertragsarzt als Amtsträger      
-
Gerhard Dannecker
-
Matthias Dann

- Aus Sicht des Strafverteidigers / Wenn der Staatsanwalt kommt      
-
Jürgen Wessing

Neuausrichtung der Beziehungen zwischen Vertragsärzten, KVen, Krankenkassen und Dritten nach dem Versorgungsstrukturgesetz“

Neue Akzente in der Versorgungsstruktur: Verzahnung von unmittelbarer Staatsverwaltung und Selbstverwaltung im Landesausschuss, Abweichungsrechte der Landesebene von planungsrechtlichen Vorgaben des GBA, Rücknahme bundesrechtlicher Vorgaben für die Leistungsvergütung - dieses sind nur einige Punkte, die im Blickpunkt einer verfassungsrechtlichen Standortbestimmung stehen.

Reregionalisierung der Vergütung vertragsärztlicher Leistungen und Stärkung der Verantwortung der Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen für die Honorarverteilung: - Mehr Vergütungsgerechtigkeit nach (Rück-)Verlagerung der Verantwortung für die Ausgestaltung der Vergütung auf Landesverbände und KVen?

Reduzierung der innerärztlichen Verteilungskonflikte und der Spannungen zwischen den KVen als Folge der Stärkung der regionalen Ebene und der Verortung der Honorarverteilungsregelungen in der (zahn)ärztlichen Selbstverwaltung?

Die neue zahnärztliche Vergütungswelt des Jahres 2013: Einstieg in den Ausstieg aus der Orientierung an einem stabilen Beitragssatz sind die Fragen, die im ersten Teil der Veranstaltung im Mittelpunkt stehen.  

n einem zweiten Teil richtet sich der Focus auf die Frage, ob und wie Vertragsärzte mit Dritten kooperieren können und dürfen, ohne dabei gegen gesetzliche Verbote und Strafvorschriften zu verstoßen. Dabei wird insbesondere die Frage thematisiert, ob der Vertragsarzt als Angehöriger eines Freien Berufes zugleich Amtsträger im strafrechtlichen Sinn ist und wie sich Vertragsärzte vor möglichen strafrechtlichen Vorwürfen schützen können.