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Symposium / Programm
11.11.2010

Einleitung und Moderation
- Ulrich Wenner

Der Arzt als Unternehmer aus verfassungsrechtlicher Sicht
-
Reinhard Gaier

Der Vertragsarzt zwischen Heilauftrag und
wirtschaftlichem Interesse
-
Stefan Huster

Kooperation in und mit Medizinischen Versorgungszentren
- aus ärztlicher Sicht /
Carl-Heinz Müller
- aus Sicht eines Krankenhausträgers /
Christoph Straub

Zulässige Finanzierungsvereinbarungen oder
Zuweisung
gegen Entgelt
-
Franz-Josef Dahm

Kooperation von Ärzten und Krankenhäusern –
Sinnvolle Gestaltungen und unzulässige Kick-Back-Zahlungen
-
Gernot Kiefer
 

Der Arzt als Unternehmer

„Ärztinnen und Ärzte dienen der Gesundheit des einzelnen Menschen und der Bevölkerung. Der ärztliche Beruf ist kein Gewerbe. Er ist seiner Natur nach ein freier Beruf“, so lautet § 1 Abs.1. der M-BO. Kann diese Aussage noch uneingeschränkt Geltung beanspruchen? Ärzte sind Akteure in einem wettbewerblich orientierten Gesundheitsmarkt, die ihre Dienstleistungen Kunden anbieten. Erfordert dieses veränderte Berufsverständnis eine Diskussion über das bisherige Berufsbild des Arztes oder erfordert nicht zuletzt das Schutzinteresse der Patienten ein Festhalten an dem von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geprägten Berufsbildes?
Ist der Arzt tatsächlich Unternehmer oder begrenzt der Heilauftrag unternehmerisches Handeln? Welche Kooperationen kann der unternehmerisch handelnde Arzt eingehen? Welche Aspekte hat er aus medizinischer, welche aus unternehmerischer Sicht zu beachten? Sind die bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen ausreichend oder bedarf es einer Weiterentwicklung, um die Versorgung der Patienten zu sichern und zu verbessern und dem Arzt- Unternehmer die Erfüllung des ärztlichen Heilauftrages zu ermöglichen?
Welche Bedingungen gilt es zu beachten, wenn der Arzt seinen Heilauftrag in einem vernetzten und sektorübergreifenden Versorgungssystem erfüllen und gleichzeitig die Praxis als erfolgreiches Unternehmen führen will?
Diese und andere Fragen sollen im Rahmen der Vorträge angesprochen und diskutiert werden.
 

Änderungen im Ablaufplan bleiben vorbehalten

    
  
   
 
 
   
 

Stand: 06.08.2010