Bescheinigung nach § 15 Fachanwaltsordnung
Sowohl der Zweck der Deutschen Gesellschaft für
Kassenarztrecht als auch die Zusammensetzung ihrer
Mitgliedschaft haben zur Folge, dass die mit
hochrangigen Vortragenden durchgeführten Symposien der
Deutschen Gesellschaft für Kassenarztrecht sich mit
juristischen und vertragsarztrechtlichen Fragestellungen
befassen, die auch und in erster Linie für den
Fachanwalt für Medizinrecht von erheblichem
Fortbildungsgewinn sind.
Die Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht
stellt ihren Mitgliedern zum Nachweis der Fortbildung
nach der Teilnahme an den kostenfreien Symposien die
Bescheinigung nach § 15 Fachanwaltsordnung aus.
Für Fragen und Anregungen stehen wir Ihnen zur Verfügung.
Geschäftsstelle:
Herbert-Lewin-Platz 2
10623 Berlin
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