Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht e.V.                 Herbert-Lewin-Platz 2

                                                                                                          10623 Berlin

 

Merkblatt

 

Promotionsstipendium; Druckkostenzuschüsse

 

 

I.                    Förderungsinstrumente

Zu den Aufgaben der Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht e.V. gehört die Förderung und Weiterentwicklung des Kassen(Vertrags)arztrechts (einschließlich des Kassen(Vertrags)-zahnarztrechts). Zu diesem Zweck vergibt sie zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses jährlich ein Stipendium für eine Promotion aus dem Bereich des Kassen(Vertrags)arztrechts.

Sie gewährt des weiteren Druckkostenzuschüsse zur Veröffentlichung wissenschaftlicher Arbeiten mit Bezügen zum Kassen(Vertrags)arztrecht.

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

 

II.                  Promotionsstipendium

Das Promotionsstipendium wird für ein Promotionsvorhaben mit einem Thema aus dem Bereich des Kassen(Vertrags)arztrechts (ggf. einschließlich des Krankenversicherungsrechts) gewährt.

 

Das Stipendium ist für den Lebensunterhalt des Empfängers bestimmt und darf nicht dazu dienen, etwa Einkünfte aus einer Berufstätigkeit o.ä. aufzubessern.

 

Die Stipendiatinnen und Stipendiaten sollen während der Laufzeit des Stipendiums keine Verpflichtungen wahrnehmen, die mit dem Stipendienzweck nicht in Verbindung stehen.

 

Zwischen der Deutschen Gesellschaft für Kassenarztrecht e.V. und dem Stipendiaten besteht kein Arbeits- bzw. Dienstverhältnis. Beiträge zur Sozialversicherung können daher nicht übernommen werden.

 

III.        Umfang der Förderung

1.                   Promotionsstipendium

Das Stipendium besteht aus einem Stipendiengrundbetrag und einem Sachkostenzuschuss.

a)   Stipendiengrundbetrag

Der Stipendiengrundbetrag beträgt 1050,-- €  monatlich.


 

b)   Sachkostenzuschuss

Zusätzlich zum Grundbetrag werden Mittel für Sach- und Reisekosten in Höhe von 100,-- €

monatlich zur Verfügung gestellt.

 

2.       Druckkostenzuschuss

 

Druckkostenzuschüsse können bis zu 2.500,-- € im Einzelfall gewährt werden.

 

IV.        Dauer der Förderung

Das Promotionsstipendium wird für einen Zeitraum von 18 Monaten vergeben. Es kann auf begründeten  Antrag um weitere 6 Monate verlängert werden.

 

V.         Anträge auf Förderung

Die Anträge auf Förderung können jederzeit bei der Deutschen Gesellschaft für Kassenarztrecht e.V. gestellt werden. Über sie entscheidet der Vorstand der Gesellschaft.

 

1.       Promotionsstipendium

Um dem Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Kassenarztrecht, der über die Bewilligung der Förderung entscheidet, die fachliche Beurteilung des Antrages zu ermöglichen, muß er die folgenden Angaben und Anlagen enthalten:

 

a)       Angaben über Person und Ausbildungsstand des Antragstellers

b)       Angaben über das Arbeitsthema und eigene Vorarbeiten

c)       Angaben über den Zeitraum, für den das Stipendium erbeten wird

d)       Angaben, welche Zuwendungen dem Antragsteller von anderer Seite zur Verfügung stehen oder von ihm beantragt worden sind

e)       Angaben über etwa bestehende Beschäftigungsverhältnisse

 

Dem Antrag sind beizufügen:

f)    die Stellungnahme eines Wissenschaftlers zur Person und wissenschaftlichem Vorhaben des Antragstellers

g)   Zeugniskopie über das letzte Staatsexamen des Antragstellers

 

2.       Druckkostenzuschuss

Für die Bewilligung von Druckkostenzuschüssen werden sinngemäß die Angaben unter Punkt 1 Buchst. a, b, d und f erbeten.