Deutsche
Gesellschaft für Kassenarztrecht e.V. Herbert-Lewin-Platz
2
10623
Berlin
Promotionsstipendium;
Druckkostenzuschüsse
Zu
den Aufgaben der Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht e.V. gehört die Förderung
und Weiterentwicklung des Kassen(Vertrags)arztrechts (einschließlich des
Kassen(Vertrags)-zahnarztrechts). Zu diesem Zweck vergibt sie zur Förderung des
wissenschaftlichen Nachwuchses jährlich ein Stipendium für eine Promotion aus dem Bereich des
Kassen(Vertrags)arztrechts.
Sie gewährt
des weiteren Druckkostenzuschüsse
zur Veröffentlichung wissenschaftlicher Arbeiten mit Bezügen zum
Kassen(Vertrags)arztrecht.
Ein
Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Das
Promotionsstipendium wird für ein Promotionsvorhaben mit einem Thema aus dem
Bereich des Kassen(Vertrags)arztrechts (ggf. einschließlich des
Krankenversicherungsrechts) gewährt.
Das Stipendium
ist für den Lebensunterhalt des Empfängers bestimmt und darf nicht dazu dienen,
etwa Einkünfte aus einer Berufstätigkeit o.ä. aufzubessern.
Die
Stipendiatinnen und Stipendiaten sollen während der Laufzeit des Stipendiums
keine Verpflichtungen wahrnehmen, die mit dem Stipendienzweck nicht in
Verbindung stehen.
Zwischen der
Deutschen Gesellschaft für Kassenarztrecht e.V. und dem Stipendiaten besteht
kein Arbeits- bzw. Dienstverhältnis. Beiträge zur Sozialversicherung können
daher nicht übernommen werden.
1.
Promotionsstipendium
Das
Stipendium besteht aus einem Stipendiengrundbetrag und einem Sachkostenzuschuss.
a) Stipendiengrundbetrag
Der
Stipendiengrundbetrag beträgt 1050,-- €
monatlich.
b) Sachkostenzuschuss
Zusätzlich zum
Grundbetrag werden Mittel für Sach- und Reisekosten in Höhe von 100,-- €
monatlich zur
Verfügung gestellt.
2. Druckkostenzuschuss
Druckkostenzuschüsse
können bis zu 2.500,-- € im Einzelfall gewährt werden.
Das Promotionsstipendium
wird für einen Zeitraum von 18 Monaten vergeben. Es kann auf begründeten Antrag um weitere 6 Monate verlängert werden.
Die Anträge
auf Förderung können jederzeit bei der Deutschen Gesellschaft für
Kassenarztrecht e.V. gestellt werden. Über sie entscheidet der Vorstand der
Gesellschaft.
1. Promotionsstipendium
Um dem
Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Kassenarztrecht, der über die
Bewilligung der Förderung entscheidet, die fachliche Beurteilung des Antrages
zu ermöglichen, muß er die folgenden Angaben und Anlagen enthalten:
a)
Angaben über Person und Ausbildungsstand
des Antragstellers
b)
Angaben über das Arbeitsthema und
eigene Vorarbeiten
c)
Angaben über den Zeitraum, für den das
Stipendium erbeten wird
d)
Angaben, welche Zuwendungen dem
Antragsteller von anderer Seite zur Verfügung stehen oder von ihm beantragt
worden sind
e)
Angaben über etwa bestehende
Beschäftigungsverhältnisse
Dem Antrag
sind beizufügen:
f) die Stellungnahme eines Wissenschaftlers
zur Person und wissenschaftlichem Vorhaben des Antragstellers
g) Zeugniskopie über das letzte Staatsexamen
des Antragstellers
2. Druckkostenzuschuss
Für die
Bewilligung von Druckkostenzuschüssen werden sinngemäß die Angaben unter Punkt
1 Buchst. a, b, d und f erbeten.