Ziele der Gesellschaft
Die Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht e.V. ist eine wissenschaftliche Fachgesellschaft.
Zu ihren satzungsgemäßen Aufgaben gehört die Förderung, Weiterentwicklung sowie die wissenschaftliche Aufbereitung und Durchdringung des Kassen(Vertrags)arztrechts.
Die Gesellschaft veranstaltet zu diesem Zweck jährlich zwei wissenschaftliche Symposien zu aktuellen Fragen des Kassen(Vertrags)arztrechts, gibt für ihre Mitglieder einen Rechtsprechungsinformationsdienst (RID) heraus, fördert den wissenschaftlichen Nachwuchs, der im Bereich des Kassen(Vertrags)arztrechts arbeitet, durch Gewährung von Promotionsstipendien und von Druckkostenzuschüssen für wissenschaftliche Veröffentlichungen aus dem Bereich des Kassen(Vertrags)arztrechts.
Satzung / Mitgliedschaft
Dem Verein können als Mitglieder beitreten:
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natürliche Personen mit abgeschlossenem juristischem Hochschulstudium,
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andere natürliche Personen, welche mit dem Kassen(Vertrags)arztrecht hauptberuflich verbunden sind,
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juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie Vereinigungen solcher Organisationen, welche mit dem Kassen(Vertrags)arztrecht befasst sind.
Der Vorstand ist ermächtigt, natürliche und juristische Personen, welche die Aufgaben und Ziele des Vereins unterstützen, ohne selbst ordentliche Mitglieder zu sein, als fördernde Mitglieder aufzunehmen.
Seit 01.01.2019 beträgt der Jahresbeitrag für natürliche Personen 100,00 EUR.
Förderungsmöglichkeiten
Die Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht e.V. vergibt zum Zwecke der Förderung wissenschaftlichen Nachwuchses jährlich ein Promotionsstipendium und Druckkostenzuschüsse für die Veröffentlichung einschlägiger wissenschaftlicher Arbeiten.
Die Förderungsvoraussetzungen sind
den Förderungsbedingungen zu entnehmen.
Förderungsmöglichkeiten (in pdf)
Förderungsmöglichkeiten (nur Textausgabe)
Bescheinigung nach § 15 Fachanwaltsordnung
Sowohl der Zweck der Deutschen Gesellschaft für
Kassenarztrecht als auch die Zusammensetzung ihrer
Mitgliedschaft haben zur Folge, dass die mit
hochrangigen Vortragenden durchgeführten Symposien der
Deutschen Gesellschaft für Kassenarztrecht sich mit
juristischen und vertragsarztrechtlichen Fragestellungen
befassen, die auch und in erster Linie für den
Fachanwalt für Medizinrecht von erheblichem
Fortbildungsgewinn sind.
Die Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht
stellt ihren Mitgliedern zum Nachweis der Fortbildung
nach der Teilnahme an den kostenfreien Symposien die
Bescheinigung nach § 15 Fachanwaltsordnung aus.
Geschäftsstelle
Leiterin der Geschäftsstelle:
Sybille Wende
Geschäftsstelle:
Herbert-Lewin-Platz 2
10623 Berlin
Tel 030/4005-1750
E-Mail:
gf@dgfkassenarztrecht.de
Bankverbindung:
Deutsche Apotheker- und Ärztebank
IBAN: DE34 3006 0601 0003 8805 16
BIC DAAEDEDDXXX