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Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht e.V.

Ziele der Gesellschaft

Die Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht e.V. ist eine wissenschaftliche Fachgesellschaft.

Zu ihren satzungsgemäßen Aufgaben gehört die Förderung, Weiterentwicklung sowie die wissenschaftliche Aufbereitung und Durchdringung des Kassen(Vertrags)arztrechts.

Die Gesellschaft veranstaltet zu diesem Zweck jährlich zwei wissenschaftliche Symposien zu aktuellen Fragen des Kassen(Vertrags)arztrechts, gibt für ihre Mitglieder einen Rechtsprechungsinformationsdienst (RID) heraus, fördert den wissenschaftlichen Nachwuchs, der im Bereich des Kassen(Vertrags)arztrechts arbeitet, durch Gewährung von Promotionsstipendien und von Druckkostenzuschüssen für wissenschaftliche Veröffentlichungen aus dem Bereich des Kassen(Vertrags)arztrechts.




Satzung / Mitgliedschaft

Dem Verein können als Mitglieder beitreten:

Der Vorstand ist ermächtigt, natürliche und juristische Personen, welche die Aufgaben und Ziele des Vereins unterstützen, ohne selbst ordentliche Mitglieder zu sein, als fördernde Mitglieder auf­zunehmen.

Seit 01.01.2019 beträgt der Jahresbeitrag für natürliche Personen 100,00 EUR.

 

Satzung PDF-Download

Antrag auf Mitgliedschaft PDF-Download

SEPA-Lastschriftmandat PDF-Download




Förderungsmöglichkeiten

Die Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht e.V. vergibt zum Zwecke der Förderung wissenschaftlichen Nachwuchses jährlich ein Promotionsstipendium und Druckkostenzuschüsse für die Veröffentlichung einschlägiger wissenschaftlicher Arbeiten.

Die Förderungsvoraussetzungen sind den Förderungsbedingungen zu entnehmen.

 

Förderungsmöglichkeiten (in pdfAusgabe in pdf)

Förderungsmöglichkeiten (nur Textausgabe)




Bescheinigung nach § 15 Fachanwaltsordnung

 

Sowohl der Zweck der Deutschen Gesellschaft für Kassenarztrecht als auch die Zusammensetzung ihrer Mitgliedschaft haben zur Folge, dass die mit hochrangigen Vortragenden durchgeführten Symposien der Deutschen Gesellschaft für Kassenarztrecht sich mit juristischen und vertragsarztrechtlichen Fragestellungen befassen, die auch und in erster Linie für den Fachanwalt für Medizinrecht von erheblichem Fortbildungsgewinn sind.
 
Die Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht stellt ihren Mitgliedern zum Nachweis der Fortbildung nach der Teilnahme an den kostenfreien Symposien die Bescheinigung nach § 15 Fachanwaltsordnung aus.




Geschäftsstelle

Leiterin der Geschäftsstelle:
Myriam Timm

Myriam Timm

Geschäftsstelle:
Herbert-Lewin-Platz 2
10623 Berlin
Tel 030/4005-1750
E-Mail: gf@dgfkassenarztrecht.de


Bankverbindung:
Deutsche Apotheker- und Ärztebank
IBAN: DE34 3006 0601 0003 8805 16
BIC DAAEDEDDXXX


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