Rechtsprechungsinformationsdienst
Zur besseren Information insbesondere über die instanzgerichtliche Rechtsprechung zum Kassen(Vertrags)arzt- und Krankenversicherungsrecht gibt die Gesellschaft einen drei- bis viermal jährlich erscheinenden Rechtsprechungsinformationsdienst (RID) heraus, der in seiner aktuellen Form jeweils den Mitgliedern der Gesellschaft zur Verfügung steht.
Der vorherige
Rechtsprechungsinformationsdienst (RID) wird ohne
Zugriffsbeschränkung allgemein zur Verfügung gestellt.
Für alle Interessierten:
Suchfunktionen
- RID
- Volltextsuche ![]()
Alle Interessierten
können die neue RID - Volltextsuche nutzen. Die einzige
Beschränkung ist der eingeschränkte Suchzeitraum.
Allen Mitgliedern steht die RID - Volltextsuche
über den Mitgliederbereich uneingeschränkt zur Verfügung.
- 02/2026 -
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Der jeweils aktuelle RID kann über die Mitgliedschaft in der Deutschen Gesellschaft für Kassenarztrecht e.V. bezogen werden.
* Die Verantwortung für den Inhalt liegt ausschließlich bei der Redaktion