Rechtsprechungsinformationsdienst
Zur besseren Information insbesondere über die instanzgerichtliche Rechtsprechung zum Kassen(Vertrags)arzt- und Krankenversicherungsrecht gibt die Gesellschaft einen drei- bis viermal jährlich erscheinenden Rechtsprechungsinformationsdienst (RID) heraus, der in seiner aktuellen Form jeweils den Mitgliedern der Gesellschaft zur Verfügung steht.
Der vorherige
Rechtsprechungsinformationsdienst (RID) wird ohne
Zugriffsbeschränkung allgemein zur Verfügung gestellt.
Für alle Interessierten:
Suchfunktionen
- RID
- Volltextsuche
Alle Interessierten
können die neue RID - Volltextsuche nutzen. Die einzige
Beschränkung ist der eingeschränkte Suchzeitraum.
Allen Mitgliedern steht die RID - Volltextsuche
über den Mitgliederbereich uneingeschränkt zur Verfügung.
- 02/2023 -
Login
Der jeweils aktuelle RID kann über die Mitgliedschaft in der Deutschen Gesellschaft für Kassenarztrecht e.V. bezogen werden.
* Die Verantwortung für den Inhalt liegt ausschließlich bei der Redaktion
Redaktion und redaktionelle Bearbeitung: Dr. Cornelius Pawlita, Saarlandstraße 29, 35398 Gießen (Telefon: 0641/201776; Telefax: 0641/2502801; e-mail: pawlita@web.de). Die Leserschaft wird um Mithilfe bei der Erstellung des RID durch Einsendung von Urteilen direkt an die Redaktion (oder an die Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht e.V., Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin) insb. aus der Instanzenpraxis gebeten.